Bürgervotum am 22.9.2013, Ablauf

16.08.2013

Was wird am 22.9.2013 gefragt?

Sind Sie für eine geplante Ortsumgehung in Waren?

  • JA

  • NEIN

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle, die an der Bürgermeisterwahl in Waren teilnehmen dürfen, also alle Warenerinen und Warener ab 16 Jahren.

Wo wird die Stimme abgegeben?

In den Wahllokalen, die für die Bundestags- und die Bürgermeisterwahl eingerichtet werden.

Aber der Stimmzettel wird nicht automatisch übergeben. Jede Wählerin und jeder Wähler wird gefragt, ob sie oder er auch am Bürgervotum zur Ortsumgehung teilnehmen will.

Was ist beim Bürgervotum anders als bei sonstigen Wahlen?

  1. Eine persönliche Benachrichtigung an jeden Abstimmungsberechtigten wird nicht versandt.

  2. Eine Briefwahl ist nicht vorgesehen. Es wird aber die Möglichkeit eröffnet, dass jeder Abstimmungsberechtigte ab dem 2. September 2013 bei der Einwohnermeldestelle der Stadt Waren (Müritz, Zum Ambtsbrink 1) sein Votum abgeben kann.

  3. Die Abstimmungsberechtigten können ihre Stimme nur in "ihrem" Wahllokal abgeben, das auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben ist.

  4. Das Ergebnis wird am Mittwoch, den 25. September 2013 von Minister Schlotmann bekannt gegeben und Anfang Oktober in einer öffentlichen Veranstaltung in Waren vorgestellt.