Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen - und die Antworten dazu. Sie finden jeweils auch dahinter, wer diese Antworten verfasst hat. Die Liste der Fragen wächst im Laufe der Bürgerbeteiligung
Ist das geplante Bürgervotum überhaupt rechtlich zulässig? Und wie verbindlich ist es?
Am Ende der Bürgerbeteiligung soll ein Bürgervotum erfolgen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, ob die Ortumgehung gebaut wird. Über die genaue Fragestellung wird noch im weiteren Beteiligungsverfahren zu diskutieren sein. Klar ist, dass es sich nicht um einen rechtlich verbindlichen Bürgerentscheid handelt; der wäre nach § 20 Kommunalverfassung nicht zulässig. Minister Schlotmann hat aber bereits im September 2012 erklärt, dass sein Ministerium sich an das Ergebnis des Bürgervotums politisch bindet. Vom Ausgang des Votums wird das Ministerium abhängig machen, ob es die Ortsumgehung Waren für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmeldet oder nicht. Das ist juristisch sauber und hat im Ergebnis vergleichbare Wirkungen wie ein Bürgerentscheid (Verkehrsministerium)
Mit dem Bau einer Ortsumgehung Waren könnte nach gegenwärtigem Stand frühestens nach 2019 begonnen werden. Warum werden bereits jetzt eine Bürgerbeteiligung und ein Bürgervotum zu der Frage durchgeführt, ob die Ortsumgehung gebaut werden soll?
In der aktuellen Diskussion um eine bessere Bürgerbeteiligung wird von allen Seiten gefordert, die Bürgerinnen und Bürger früher als bisher einzubeziehen – die Bürgerinnen und Bürger sollen dann beteiligt werden, wenn sie noch Einfluss auf die Entscheidung nehmen können. Deshalb muss man die Bürgerinnen und Bürger zum „Ob“ der Ortsumgehung Waren befragen, bevor die förmlichen Planungs- und Zulassungsverfahren beginnen – also jetzt. Denn in den späteren Verfahren geht es im Wesentlichen nur noch um das „Wie“ (Trassenvarianten“).
Wenn das "Ob" geklärt ist, beträgt die Zeit zwischen der Entscheidung für eine Straße und dem Baubeginn mindestens fünf Jahre, Das liegt an den komplizierten Planungs- und Zulassungsverfahren. Das bedeutet: Wenn sich die Warener für den Bau einer Ortsumgehung entscheiden, können frühestens 2019 die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Wann in der Folge gebaut wird, hängt schließlich davon ab, wann der Bund die notwendigen Mittel bereitstellt. Die behördlichen Verfahren umfassen Raumordnungs-, Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren (Verkehrsministerium).
Warum soll das Bürgervotum zusammen mit der Bundestagswahl am 22. September 2013 durchgeführt werden?
Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Verkehrsministerium und Bertelsmann Stiftung möchten mit der Bürgerbeteiligung erreichen, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an dem Bürgervotum beteiligen. Denn je höher die Beteiligung ist, desto eher wird das Abstimmungsergebnis akzeptiert. Die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl sichert erfahrungsgemäß eine gute Beteiligungsquote.
- Die Durchführung eines selbständigen Bürgervotums würde über 10.000 Euro kosten. Die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl verringert diese Kosten erheblich. Das spart Steuergelder.
- Bürgerinnen und Bürger verfügen nur über begrenzte Zeit und Motivation, sich in ein anspruchsvolles Bürgerbeteiligungsverfahren einzubringen. Erfahrene Experten sagen deshalb: Ein solches Verfahren sollte möglichst nicht länger als ein halbes Jahr dauern. Vom Beginn der Bürgerbeteiligung im Februar 2013 an gerechnet kommt man dann ziemlich genau auf den Tag der Bundestagswahl im September (Verkehrsministerium)