Bundesverkehrswegeplanung

Der Bund baut Autobahnen und Bundesstraßen. Er ist aber nicht zum Bau von Umgehungsstraßen verpflichtet. Er fordert die Länder auf, die ihnen wichtigen Verkehrsprojekte zu benennen. Diese Liste prüft der Bund und entscheidet dann, welche er finanziert.

Damit die Auswahl, welche Straßen gebaut werden, gerecht und sachlich begründet stattfindet, gibt es eine klare Vorgehensweise dafür, die Bundesverkehrswegeplanung. Hier werden die von den Ländern angemeldeten Ausbauwünsche mit Prioritäten versehen (Bedarf und Dringlichkeit).

Entscheidend dafür ist ein festes Berechnungsverfahren: Man stellt dafür die wirtschaftlichen Vorteile (z.B. Verkürzung der Reisezeit) den entstehenden Kosten für den Straßenbau gegenüber. Die Bundesregierung plant die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (2015). Im Zuge dieser Aufstellung soll die Öffentlichkeitsbeteiligung einen größeren Raum einnehmen, als in der Vergangenheit.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zugesagt, bei der Bedarfsmeldung für den neuen Bundesverkehrswegeplan die Ergebnisse der Abstimmung in Waren zu berücksichtigen.