Natur- und Artenschutz

Sowohl das deutsche als auch das europäische Recht enthalten Vorschriften zum Naturschutz.

Wenn eine neue Straße gebaut wird, ist zu untersuchen, ob und wenn ja welche Tier- und Pflanzenarten darunter leiden. Und zwar nicht nur unter dem Bau, sondern auch bei Nutzung der Straße. Hier spielen seltene und bedrohte Arten natürlich eine besondere Rolle

Wenn das Gebiet, durch das die Straße verlaufen soll, ein bereits geschütztes Gebiet ist, dann sind die Anforderungen besonders hoch. Bei den hier zur Diskussion stehenden Ortsumgehungsvarianten werden zwei sogenannte FFH-Gebiete berührt bzw. durchschnitten (siehe hier ausführlichere Erläuterungen zu Schutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern):

  • das FFH-Gebiet „Waren, Marienkirche, Eiskeller“ und
  • das FFH-Gebiet „Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren“

Das Kürzel FFH bezieht sich auf eine europäische Richtlinie, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. FFH-Gebiete sind europäisch geschützte Gebiete. Wenn sie etwa durch neue Straßen möglicherweise in ihren Schutzzielen beeinträchtigt werden, dann ist eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsstudie erforderlich. Verletzungen von Schutzzielen sind nur in sehr begrenzten Ausnahmen erlaubt.